Häufigkeit der Sitzungen

Die Zusammenarbeit kann sehr unterschiedlich aussehen: Je nachdem, welcher Auftrag von Ihnen kommt, kann es sein, dass einige wenige Beratungstermine (in weitmaschiger Frequenz) ausreichen, es kann aber auch notwendig sein, über einen vorher definierten längeren Zeitraum in wöchentlichen oder vierzehntägigen Sitzungen miteinander zu arbeiten. Bei entsprechender Indikation ist es auch möglich, eine Langzeittherapie über 45 Sitzungen (mit möglicher Verlängerung bis zu 80 Sitzungen) zu beantragen (Privatkassen) und durchzuführen. 

Sowohl bei der Planung der Sitzungen als auch bei der inhaltlichen Arbeit ist mir Transparenz und die Orientierung an den Bedürfnissen der Klient*in wichtig. So kann die Frequenz der Termine sehr flexibel gehandhabt werden und die Klient*in immer wieder Rückmeldung darüber geben, ob sie die Zusammenarbeit als fruchtbar erlebt.